Jetzt ist es amtlich: Die abgebrochene Partie von Fußball-Landesligist SV Böblingen gegen den VfB Bösingen wird mit 3:0 für die Böblinger gewertet. So hat es das Sportgericht nun mit der entsprechenden Begründung beschlossen. Mit diesen drei Punkten ist die SVB Tabellendritter.
“Verschulden eines Spielabbruches” lautet das Vergehen, das den Bösingern zur Last gelegt wird. Zur Erinnerung: In der Partie am 25. März lief gerade die 38. Spielminute. Die SV Böblingen führte gegen den VfB nach Toren von Sascha Raich und Besim Ramadani per Foulelfmeter mit 2:0, als es zu einem folgenschweren Zweikampf zwischen dem Böblinger Keeper Marijo Milcic und dem Bösinger Angreifer Marius Müller kam.
Milcic fiel mit seinem gesamten Gewicht auf den Kontrahenten, der sich dabei so schwer am Fuß verletzte, dass der Krankenwagen kommen musste. “Der Fuß stand aufgrund der Verletzung in unnatürlicher Weise vom Bein ab. Nachdem die Mutter des Spielers einen Kreislaufzusammenbruch erlitt, bat der Spielführer von Bösingen den Schiedsrichter um Abbruch und teilte mit, dass die Mannschaft nicht weiterspielen werde. Das Spiel wurde um 15.50 Uhr abgebrochen”, heißt es im Schreiben des Sportgerichtes, das sich die weitgehend übereinstimmenden Ausführungen des Schiedsrichters sowie beider Vereine angehört hat, um zu seinem Urteil zu kommen.
Einzig was die spontane Einschätzung der Lage angeht, weichen die Aussagen etwas ab. Während man im Böblinger Lager nicht sofort von einer schweren Verletzung ausging und zudem annahm, das Spiel werde weitergehen, sei den Bösingern um ihren Trainer Michael Neumann, der von Beruf Rettungsassistent ist, auf der Stelle klar gewesen, dass sich ihr Mitspieler schlimm verletzt hatte. Daher suchte Trainer Neumann auch das Gespräch mit Schiedsrichter Markus Seidl. Beide berieten, ob ein Weiterspielen möglich ist. Nach Rücksprache mit dem Kapitän Jens Pfeifer sei dies einstimmig verneint worden, was sich auch mit dem Eindruck des Schiedsrichters deckte, den er von den Bösingern hatte.
Eine Fortsetzung sei für alle noch zumutbar gewesen
Im Urteil heißt es nun: “Nach Überzeugung des Sportgerichts hat der VfB Bösingen den Spielabbruch verschuldet. Er hat ohne hinreichenden Anlass das Spiel einseitig nicht mehr fortgesetzt. Es ist auch nicht ersichtlich, dass das Spiel nach Versorgung und einer gewissen Unterbrechung dann nicht mehr hätte fortgeführt werden können. Zwar ist nachvollziehbar, dass die Spieler aufgrund der Verletzung ihres Mitspielers betroffen waren. Aus den Gesamtumständen – keine offene Verletzung, schnelle (Erst-)Versorgung – ergibt sich aber, dass eine Fortsetzung für alle noch zumutbar gewesen wäre. Das Verschulden wurde aufgrund der Verletzung als sehr gering angesehen, weshalb die festgesetzte Geldstrafe von 70 Euro ausreichend erscheint.” Die Wertung mit 0:3 gegen Bösingen sei laut des entsprechenden Paragraphen zwingend.
Für Thomas Siegmund, Trainer der SV Böblingen, keine Überraschung. “Die Bösinger hatten sowieso gesagt, dass sie auf eine Neuansetzung des Spiels verzichten würden. Und ob die Wertung nun 2:0, wie der Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruches war, oder 3:0 ist, macht den Kohl am Ende des Tages auch nicht mehr fett.” Viel wichtiger sei, dass der Spieler schnell wieder gesund werde. “Wir hoffen natürlich, dass es solche Verletzungen nicht mehr gibt”, spielt er auch auf vergangenen Sonntag an, als sich ein Nehrener Spieler verletzte und ebenfalls mit dem Krankenwagen abgeholt werden musste. “Das ist nie eine schöne Situation, egal auf welcher Seite.”