Fußball: Evelyn Klumpp von der SV Böblingen regt sich maßlos über ein Urteil des Sportgerichts gegen die eigenen B-Juniorinnen auf

Die Wege von Justitia sind mitunter unergründlich. Oder wie es Evelyn Klumpp unmissverständlich ausdrückt: “Diese Rechtsprechung ist reine Willkür.” Dabei kann sich die langjährige Abteilungsleiterin der Böblinger Fußballfrauen und -mädchen regelrecht in Rage reden, je länger sie darüber nachdenkt.

Artikel vom 12. August 2019 – 17:30

Von Michael Stierle

BÖBLINGEN. Und das, obwohl der Vorfall schon fast ein Dreivierteljahr zurückliegt – unter Fußball-Gesichtspunkten eine halbe Ewigkeit. “Seither liegen das Urteil und die Ablehnung in der Berufung immer vor mir, ich schaue jeden Tag drauf. Irgendwann muss ich das jetzt mal loswerden.”

Was war passiert? Am 28. November des vergangenen Jahres standen sich die B-Juniorinnen von SpVgg Berneck/Zwerenberg und SV Böblingen in einem Punktspiel der Verbandsstaffel Nord gegenüber. Spielstand nach 71 Minuten: 1:0 für die Schwarzwälderinnen. Eine nicht ganz unwichtige Partie, denn beide Mannschaften schwebten in Abstiegsgefahr, haben aber rund ein halbes Jahr später doch den Klassenerhalt geschafft. Bis dahin hatte die Böblingerin Satia Panahi Gelb gesehen und fand ein zweites Mal keine Gnade vor den Augen des Schiedsrichters, als sie den Ball wegschlug. Dafür gab’s Gelb-Rot, womit das Spiel für sie beendet war. In Unterzahl verlor die SVB tatsächlich 0:1, die damaligen Sorgen im Tabellenkeller wurden nicht kleiner.

Statt einer Gelb-Roten Karte wäre eine Zeitstrafe korrekt gewesen

Die Crux an der Geschichte: Im B-Juniorenalter gibt’s gar keine Gelb-Rote Karte, stattdessen eine fünfminütige Zeitstrafe. Panahi hätte also in der 76. Minute aufs Feld zurückkehren dürfen, und der SVB wären noch genau vier Minuten in der regulären Spielzeit plus Nachspielzeit geblieben, um aus dem Rückstand eventuell ein Unentschieden zu machen. Ein Regelverstoß des Unparteiischen also, den dieser auch selbst zugab, wie der stellvertretende SVB-Abteilungsleiter Dieter Schneider in seinem Einspruch vorbrachte und der auch in der Urteilsbegründung seitens des Sportgerichts explizit aufgeführt ist. Dort steht: “Der Schiedsrichter habe angegeben, dass er den Fehler seinerseits einräume und sich hierfür entschuldigen müsse”. Was Evelyn Klumpp in ihrer ersten Annahme nur bestätigte: “Der Schiedsrichter hat einen Fehler gemacht, wir haben Recht. Für mich war es damals selbstverständlich, dass die Begegnung wiederholt wird.” Sogar der Gegner bestätigte diese Aussage, wollte sich bereits um einen Nachholtermin bemühen.

Doch das Sportgericht sah es anders, lehnte den Einspruch ab und verhängte auch noch eine Geldstrafe. Zum großen Ärger von Evelyn Klumpp: “Wir haben zwar Recht, aber keines bekommen. Was ist denn das für ein Rechtsempfinden? Ich habe mit vielen Leuten darüber gesprochen, auch beim Verband, die haben nur den Kopf geschüttelt.” Groß war auch die Verwunderung bei Dieter Schneider, vor allem über die Begründung, weil im Urteil aufgeführt wurde, dass die SVB nicht erläutert hätte, inwieweit sie benachteiligt worden wäre. “Wir sind dadurch benachteiligt worden, dass wir durch die falsche Regelauslegung des Schiedsrichters eine Partie für mindestens vier Minuten in Unterzahl spielen mussten, obwohl wir dies nicht hätten tun müssen, hätte der Schiedsrichter die Regeln korrekt angewandt”, unterstrich er.

Was bei den Böblinger Verantwortlichen in der Stellungnahme des Verbandes ebenfalls sauer aufstieß: Der Passus, wonach es der SVB in den 76 Minuten zuvor nicht gelungen sei, ein Tor zu erzielen. “Das ist doch rein hypothetisch”, widerspricht Dieter Schneider. “Es gilt doch nur das zu beurteilen, was in Minute 71 des Spiels passiert ist, und nicht, was in den Minuten 76 bis 80 noch hätte passieren können. In vier Minuten ist es auf alle Fälle möglich, den Ausgleich zu erzielen. Bei einem möglichen Powerplay kann eine Spielerin den Unterschied ausmachen.” Um als Frage für sich daraus abzuleiten, auf die er sicher von niemandem eine Antwort bekommen wird: “Ab welcher Spielminute ist denn eine hohe Wahrscheinlichkeit für ein Tor gegeben?” Was dieses Gefühl der Ohnmacht und Ungerechtigkeit auf Böblinger Seite noch verstärkt: “Dass der Schiedsrichter einen Fehler gemacht hat, ist bedauerlich, aber menschlich. Dass er dann im elektronischen Spielberichtsbogen die Gelb-Rote Karte in eine Zeitstrafe ,umgewandelt’ hat und nicht von sich aus den Fehler notiert hat, seinen Fehler also durchziehen wollte in der Hoffnung, dass er vielleicht unbemerkt bleibt, macht mich nachdenklich”, so Schneider. Das alles änderte freilich nichts daran, dass auch die Berufung Mitte Februar in zweiter und damit letzter Instanz abschlägig beschieden und “insgesamt als unbegründet” bezeichnet wurde. Zwar sei der Regelverstoß des Unparteiischen erwiesen, steht da schwarz auf weiß, hätte aber den Spielausgang mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht beeinflusst. Das Spiel wurde also nicht wiederholt, die Punkte waren futsch, und obendrein musste die SVB auch noch 50 Euro entrichten. “Ich bin nicht erst seit gestern im Fußball aktiv, habe schon Nationalspielerinnen ausgebildet und den Verband gegen Kritik oft genug verteidigt. Aber so ein Urteil habe ich noch nie erlebt”, fällt es Evelyn Klumpp auch ein halbes Jahr später noch immer schwer, sich damit abzufinden. “Ich musste mich unmittelbar nach dem Vorfall zurückhalten, sonst hätte ich mich möglicherweise in der Wortwahl vergriffen”, gibt sie zu. “Für mich ist das Ganze ein Skandal, der Ausgang des Spiels ist da völlig zweitrangig.”

Dabei verweist sie gerne auf einen vergleichbaren Vorfall bei den Frauen. Im Spiel SV Böblingen II gegen SG Jettingen fiel drei Minuten vor Schluss auf dem Kunstrasen am Fuße des Goldbergs das Flutlicht aus, wollte auch nicht mehr funktionieren. “Wir lagen in Führung, aber für mich war sofort klar, dass das Spiel wiederholt werden muss, falls der Gegner nicht von sich aus darauf verzichtet.” So kam es dann auch, 1:1 trennten sich beide Mannschaften im zweiten Aufeinandertreffen.

Altersbedingt freiwilliger Rückzug in die Bezirksstaffel

Für Evelyn Klumpp wurde damit dem Recht und auch dem gesunden Menschenverstand Rechnung getragen. Ganz im Gegensatz zum Fall der B-Juniorinnen, für die es trotz des späten Klassenerhalts nun doch nicht in der Verbandsstaffel Nord weitergehen wird. “Wir haben die Mannschaft freiwillig zurückgezogen”, erklärt die Abteilungsleiterin. Der Grund ist einleuchtend: “Uns wäre nur noch eine Spielerin des älteren Jahrgangs 2003 zur Verfügung gestanden. Mit diesem jungen Team macht es wenig Sinn, so hoch zu spielen. Diese Erfahrung haben wir jetzt in den vergangenen zwei Jahren bereits gemacht.” Immer nur gegen den Abstieg zu spielen, zum Teil hohe Niederlagen zu kassieren, ist wenig motivierend und macht den Mädchen auf Dauer auch keinen Spaß. Doch Evelyn Klumpp verspricht: “Wir kommen wieder. Wir haben eine gute E-, D- und C-Jugend, da wächst was nach.”

Und spätestens dann hat sie sicher auch das unsägliche Nachspiel zum 0:1 in Berneck-Zwerenberg endgültig abgehakt.

Quelle: krzbb.de, 12.08.2019